Der EuGH hat sich in diesem Vorabentscheidungsverfahren mit der Frage beschäftigt, ob von den im Fall der Annullierung zu erstattenden Ticketkosten auch eine Vermittlerprovision umfasst ist was zur Folge hätte, dass Luftfahrtunternehmen auch eine solche Provision zu erstatten haben. Für die Praxis ist diese Klarstellung von erheblicher Relevanz, da Flüge häufig über Vermittler – wie beispielsweise Opodo oder Bravofly – gebucht werden, welche für ihre Leistung eine Provision verrechnen.