Unsere im Umweltrecht tätige Konzipientin Mag.a Domnica Zamfirescu verabschiedete sich Anfang des Jahres für einige Monate vom Kanzleialltag und bereiste mit einem Team von Forschern und Wissenschaftlern den südamerikanischen Regenwald, um dieses für die Menschheit so bedeutende Ökosystem zu erkunden. Während die indigene Bevölkerung seit Jahrtausenden in Einklang mit der Natur lebt, können auch die wirtschaftlichen Interessen der Anrainerstaaten nicht ignoriert werden. Hier sind insbesondere Industrieländer wie Österreich gefordert und moralisch verpflichtet, einen fairen Beitrag zu Umwelt- und Klimaschutz aber auch dem Schutz der indigenen Bevölkerung zu leisten. Um dies dauerhaft sicherzustellen, ist ein multilateral-verbindlicher Rechtsrahmen sowie die damit verknüpfte Weiterentwicklung des internationalen Umweltrechts unverzichtbar. Wir hoffen, mit dem nachstehenden Reisebericht Ihr Interesse zu wecken und die Entwicklung eines öffentlichen Problembewusstseins zu fördern.
Unsere Expedition begann im Herzen des kolumbianischen Regenwaldes, in Mitú. Gemeinsam mit Universitätsprofessor für Anthropologie und Archäologie, Dr. Alvaro Soto, und meiner Cousine, der Ton- und Klangforscherin Eliana Villegas Sanne M.A., traten wir die Reise an, um den Regenwald und seine zahlreichen miteinander verbundenen Flüsse zu erforschen, den Alltag dort zu erleben und von der indigenen Bevölkerung zu lernen.
In Mitú verbrachten wir mehrere Wochen mit den Cubéos, die uns tiefe Einblicke in ihre Lebensweise, ihre Kultur (Tanz, Musik und Mythologie) und ihren nachhaltigen Umgang mit der Natur ermöglichten. Besonders beeindruckend war ihr Wissen über die menschliche Natur und Psyche. Von Mitú aus folgten wir dem Flusslauf des Vaupés und später des Rio Negro. Mit einem kleinen Motorboot navigierten wir durch die Wasserstraßen voller kleiner gefährlicher Wasserfälle bis nach Manaus. In diesem Teil der Reise folgten wir den Spuren des deutschen Anthropologen Theodor Koch-Grünberg, der vor über 120 Jahren ähnliche Wege beschritten hatte. Die Region erfuhr seitdem große kulturelle Veränderungen und ist sehr wenig erforscht worden.
Angekommen in der Stadt Manaus, besuchten wir ein Konzert im Teatro Amazonico, einem prächtigen Opernhaus, das der Wiener Staatsoper nachempfunden ist (Mozart und Tchaikovsky wurden unglaublich gut gespielt). Von Manaus aus setzten wir unsere Reise mit einem größeren Schiff fort und folgten dem Amazonas bis nach Belém – die Gastgeberin der Klimakonvention COP 30 im Jahr 2025 –, wo der Fluss in den Atlantik mündet.
Von Belém flogen wir nach Lima in Peru. Der Flug bot uns einen atemberaubenden Blick auf die Landschaft Südamerikas, von den Weiten des Regenwaldes, dessen Größe kaum vorstellbar ist, bis zu den schneebedeckten Gipfeln der Anden. Diese vorletzte Etappe unserer Reise, insbesondere in Chachapoyas und Kuelap, diente dazu, das Gebiet der Anden zu verstehen, mit ihren Höhenunterschieden und vielfältigen Ökosystemen, die den Regenwald im Westen abgrenzen.
Danach folgten wir wieder dem Amazonasfluss von Iquitos bis nach Leticia, einer Stadt im Dreiländereck von Kolumbien, Brasilien und Peru – den Ländern unserer Expedition, wo unsere Expedition auch endete.
Das Amazonasgebiet ist nicht nur eines der ökologisch bedeutendsten Gebiete der Welt, sondern auch ein Hotspot des internationalen Umweltrechts. Es war äußerst spannend einen Einblick zu bekommen, wie dieses Gebiet funktioniert, wie der Alltag im Regenwald sich anfühlt und wie die indigene Bevölkerung das Ökosystem nachhaltig verwaltet. Die juristischen Themen wie Klimakompensationen und Greenwashing sind nur einige der aktuellen rechtlichen Herausforderungen, die in diesem Zusammenhang sinnvoll behandelt werden müssen.
Mag.ᵃ Domnica Zamfirescu
Art 20 B-VG gilt als grundlegendes Element der österreichischen Verfassung und umfasst sowohl das demokratische Prinzip als auch das Gewaltenteilungsprinzip. Er konstituiert die Verwaltung als hierarchische Organisation von vorgesetzten und nachgeordneten Organen und sichert damit auch die Letztverantwortung der obersten Verwaltungsorgane. Zudem legt er verfassungsrechtliche Grenzen fest, wie beispielsweise die Grundrechte sowie das Gebot der Sachlichkeit und Effizienz. Durch die von Jarolim Partner Rechtsanwälte GmbH erwirkte Entscheidung des VfGH vom 5.10.2023, G265/2022, hat der VfGH zum ersten Mal präzisiert, welche Grenzen Art 20 B-VG in der Privatwirtschaftsverwaltung für nicht hoheitlich handelnde juristische Personen des Privatrechts aufweist. Der VfGH hat Kriterien definiert, bei deren Vorliegen es sich um staatliche Verwaltung im funktionellen Sinn handelt, und schließlich bei Vorliegen der Kriterien die verfassungsrechtlichen Anforderungen beleuchtet und geprüft.