Die seit längerem geführte Diskussion um den Tatbestand der Untreue (§ 153 StGB) nimmt gerade im Zuge der Arbeiten um eine Novelle des Strafgesetzbuches („StGB 2015") an Heftigkeit deutlich zu. Nicht zuletzt durch eine Reihe spektakulärer Verfahren stellen immer mehr Mitglieder von Vorständen und Geschäftsführungen die Frage, wo die Grenzen zwischen rechtmäßigen und strafbaren Verhalten seien und wie die aus ihrer Sicht bestehenden Rechtsunsicherheiten behoben werden könnten. Tatsächlich sind rechtliche Unsicherheiten bei Entscheidungsfindungen mit wirtschaftlichem Risikopotential schon aus standortpolitischen Gründen nicht wünschenswert.

 

Durch Engpässe im staatlichen Haushaltsbudget steht die öffentliche Hand vermehrt unter Druck, nach zusätzlichen Finanzierungsmodellen zu suchen, um ihren Aufgaben auch in Zukunft bestmöglich nachkommen zu können. "Public Private Partnership" (PPP) stellt dabei ein vielseitig angepriesenes Finanzierungs- und Organisationsmodell dar. Durch ein partnerschaftliches Zusammenwirken aus öffentlichen und privaten Mitteln (zB Kapital, Know-How) sollen insbesondere dringend gebotene Infrastrukturmaßnahmen auf Gemeinde-, Länder- und Bundesebene umgesetzt werden.

 

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