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Neue Zahlungsverzugs- und Verzugszinsregelung

Am 16.März 2013 tritt das Zahlungsverzugsgesetz (ZVG) in Kraft, welches der Umsetzung der EU-Richtlinie 2011/7/EU „zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr" dient.

Dadurch werden einige neue Zahlungsverzugsregelungen eingeführt und die Regelungen über Verzugszinsen insbesondere für Unternehmensgeschäfte geändert (zum Newsletter).

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