In seiner jüngsten Entscheidung zum Fluggastrecht setzt sich der EuGH mit der Gerichtszuständigkeit nach dem Montrealer Übereinkommen für einen Schadenersatzanspruch gegen ein Luftfahrtunternehmen wegen des Verlusts eines Gepäckstücks im Zuge eines Binnenflugs auseinander.

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in seiner jüngsten Entscheidung den Anwendungsbereich der Richtlinie 2001/42/EG über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (SUP-Richtlinie) weiter präzisiert bzw erweitert. Das Urteil stellt klar, dass auch Rechtsakte, die ausschließlich Betriebsbedingungen für Projekte festlegen und keine klassische raumplanerische Komponente aufweisen, der Pflicht zur strategischen Umweltprüfung (SUP) unterliegen können.

In seiner Entscheidung vom 25.06.2026 beschäftigte sich der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) mit der Einstufung einer Biogasanlage gemäß UVP-G 2000 als Anlage zur ausschließlichen „stofflichen Verwertung“ gem Anhang 1 Z 2 lit c UVP-G.

Der Torfabbau hat in Irland eine lange Tradition, die jedoch vor allem aufgrund der notwendigen Entwässerung der Moore und der damit verbundenen Freisetzung von Kohlendioxid zum Verlust dieser einzigartigen Ökologie führt. Die Ziele der Habitat-RL, derer sich alle Mitgliedstaaten verschrieben haben, sind in Gefahr - jetzt äußert sich der EuGH.

The energy crisis, triggered by Russia’s war of aggression against Ukraine, has forced the European Union to act quickly. To reduce dependence on fossil fuels and ensure security of supply, the Council adopted Regulation (EU) 2022/2577. This emergency regulation was intended to drastically accelerate the permitting procedures for facilities generating energy from renewable sources (RE projects).

Die durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine ausgelöste Energiekrise hat die Europäische Union zu raschem Handeln gezwungen. Um die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, hat der Rat die Verordnung (EU) 2022/2577 erlassen. Diese Notfallverordnung sollte die Genehmigungsverfahren für Anlagen zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen (EE-Projekte) drastisch beschleunigen.

Im Dezember 2025 hat die Europäische Kommission eine Verordnung zur Beschleunigung von Umweltprüfungen als Teil des Umwelt-Omnibus-Pakets vorgeschlagen. Die Verordnung soll für Umweltprüfungen und Vorprüfungen von Plänen, Programmen und Projekten, gelten die in den Anwendungsbereich der Richtlinien 2000/60/EG, 2001/42/EG, 2009/147/EG, 2011/92/EU und 92/43/EWG fallen. Sie zielt darauf ab, die Verfahren im Zusammenhang mit Umweltprüfungen zu beschleunigen und zu straffen.