In diesem Urteil setzte sich der EuGH mit der Auslegung der Richtlinie über Industrieemissionen IED 2010/75/EU (Industrieemissionsrichtlinie) auseinander, die in Österreich in verschiedenen Gesetzen auf Bundes- und Landesebene umgesetzt wurde (zB im Abfallwirtschaftsgesetz oder im Immissionsschutzgesetz-Luft).

Die im Jahr 2023 erfolgte Novelle des UVP-G wirft mehrere Rechtsfragen auf, die im vorliegenden Beitrag erörtert werden. Teil 1 erschien in RdU-UT 2024/7 (Heft 2/2024). Der zweite Teil behandelt nun die Verfahrensstrukturierung und deren Unionsrechtskonformität, die Vorhaben der Energiewende sowie Industrie- und Gewerbeparks und Städtebauvorhaben.

Zum Autor

RA Dr. Dieter Altenburger, MSc, Partner und Rechtsanwalt bei Jarolim Partner Rechtsanwaltskanzlei GmbH.

RA Dr. Wolfgang Berger, Partner und Rechtsanwalt bei Haslinger/Nagele Rechtsanwälte GmbH.

RAA Mag. Emil Nigmatullin, Rechtsanwaltsanwärter bei Haslinger/Nagele Rechtsanwälte GmbH.

 

Detailfragen der UVP-G-Novelle 2023 (Teil II)

 

Quelle: https://rdb.manz.at/document/rdb.tso.LIrduut20240303

Unsere im Umweltrecht tätige Konzipientin Mag.a Domnica Zamfirescu verabschiedete sich Anfang des Jahres für einige Monate vom Kanzleialltag und bereiste mit einem Team von Forschern und Wissenschaftlern den südamerikanischen Regenwald, um dieses für die Menschheit so bedeutende Ökosystem zu erkunden. Während die indigene Bevölkerung seit Jahrtausenden in Einklang mit der Natur lebt, können auch die wirtschaftlichen Interessen der Anrainerstaaten nicht ignoriert werden. Hier sind insbesondere Industrieländer wie Österreich gefordert und moralisch verpflichtet, einen fairen Beitrag zu Umwelt- und Klimaschutz aber auch dem Schutz der indigenen Bevölkerung zu leisten. Um dies dauerhaft sicherzustellen, ist ein multilateral-verbindlicher Rechtsrahmen sowie die damit verknüpfte Weiterentwicklung des internationalen Umweltrechts unverzichtbar. Wir hoffen, mit dem nachstehenden Reisebericht Ihr Interesse zu wecken und die Entwicklung eines öffentlichen Problembewusstseins zu fördern.


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Unsere Expedition begann im Herzen des kolumbianischen Regenwaldes, in Mitú. Gemeinsam mit Universitätsprofessor für Anthropologie und Archäologie, Dr. Alvaro Soto, und meiner Cousine, der Ton- und Klangforscherin Eliana Villegas Sanne M.A., traten wir die Reise an, um den Regenwald und seine zahlreichen miteinander verbundenen Flüsse zu erforschen, den Alltag dort zu erleben und von der indigenen Bevölkerung zu lernen.

In Mitú verbrachten wir mehrere Wochen mit den Cubéos, die uns tiefe Einblicke in ihre Lebensweise, ihre Kultur (Tanz, Musik und Mythologie) und ihren nachhaltigen Umgang mit der Natur ermöglichten. Besonders beeindruckend war ihr Wissen über die menschliche Natur und Psyche. Von Mitú aus folgten wir dem Flusslauf des Vaupés und später des Rio Negro. Mit einem kleinen Motorboot navigierten wir durch die Wasserstraßen voller kleiner gefährlicher Wasserfälle bis nach Manaus. In diesem Teil der Reise folgten wir den Spuren des deutschen Anthropologen Theodor Koch-Grünberg, der vor über 120 Jahren ähnliche Wege beschritten hatte. Die Region erfuhr seitdem große kulturelle Veränderungen und ist sehr wenig erforscht worden.

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Angekommen in der Stadt Manaus, besuchten wir ein Konzert im Teatro Amazonico, einem prächtigen Opernhaus, das der Wiener Staatsoper nachempfunden ist (Mozart und Tchaikovsky wurden unglaublich gut gespielt). Von Manaus aus setzten wir unsere Reise mit einem größeren Schiff fort und folgten dem Amazonas bis nach Belém – die Gastgeberin der Klimakonvention COP 30 im Jahr 2025 –, wo der Fluss in den Atlantik mündet.

Von Belém flogen wir nach Lima in Peru. Der Flug bot uns einen atemberaubenden Blick auf die Landschaft Südamerikas, von den Weiten des Regenwaldes, dessen Größe kaum vorstellbar ist, bis zu den schneebedeckten Gipfeln der Anden. Diese vorletzte Etappe unserer Reise, insbesondere in Chachapoyas und Kuelap, diente dazu, das Gebiet der Anden zu verstehen, mit ihren Höhenunterschieden und vielfältigen Ökosystemen, die den Regenwald im Westen abgrenzen.

Danach folgten wir wieder dem Amazonasfluss von Iquitos bis nach Leticia, einer Stadt im Dreiländereck von Kolumbien, Brasilien und Peru – den Ländern unserer Expedition, wo unsere Expedition auch endete.

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Das Amazonasgebiet ist nicht nur eines der ökologisch bedeutendsten Gebiete der Welt, sondern auch ein Hotspot des internationalen Umweltrechts. Es war äußerst spannend einen Einblick zu bekommen, wie dieses Gebiet funktioniert, wie der Alltag im Regenwald sich anfühlt und wie die indigene Bevölkerung das Ökosystem nachhaltig verwaltet. Die juristischen Themen wie Klimakompensationen und Greenwashing sind nur einige der aktuellen rechtlichen Herausforderungen, die in diesem Zusammenhang sinnvoll behandelt werden müssen.

 Mag.ᵃ Domnica Zamfirescu

Am 27. Februar 2024 wurde das neue EU-Renaturierungsgesetz durch das Europäische Parlament in Straßburg beschlossen. Das Gesetz hat zum Ziel, geschädigte Land- und Meeresgebiete der EU langfristig zu regenerieren und dabei die Klima- und Artenschutzziele sowie internationale Verpflichtungen zu erfüllen.

Der VfGH entschied mit Beschluss vom 28.11.2023, dass er von der Behandlung einer Beschwerde gegen das Erkenntnis des BVwG, welches die eisenbahnrechtliche Baugenehmigung einer von Jarolim Partner Rechtsanwälte vertretenen Eisenbahnunternehmerin erteilte, absehen wird. Das Erkenntnis reiht sich damit in eine Fülle von Entscheidungen ein, die in dem gegenständlichen Umweltverträglichkeitsverfahren zum Ausbau der Hochleistungsstrecke ergangen sind.

Art 20 B-VG gilt als grundlegendes Element der österreichischen Verfassung und umfasst sowohl das demokratische Prinzip als auch das Gewaltenteilungsprinzip. Er konstituiert die Verwaltung als hierarchische Organisation von vorgesetzten und nachgeordneten Organen und sichert damit auch die Letztverantwortung der obersten Verwaltungsorgane. Zudem legt er verfassungsrechtliche Grenzen fest, wie beispielsweise die Grundrechte sowie das Gebot der Sachlichkeit und Effizienz. Durch die von Jarolim Partner Rechtsanwälte GmbH erwirkte Entscheidung des VfGH vom 5.10.2023, G265/2022, hat der VfGH zum ersten Mal präzisiert, welche Grenzen Art 20 B-VG in der Privatwirtschaftsverwaltung für nicht hoheitlich handelnde juristische Personen des Privatrechts aufweist. Der VfGH hat Kriterien definiert, bei deren Vorliegen es sich um staatliche Verwaltung im funktionellen Sinn handelt, und schließlich bei Vorliegen der Kriterien die verfassungsrechtlichen Anforderungen beleuchtet und geprüft.

Mit den durch Jarolim Partner erwirkten Erkenntnissen des VfGH vom 3. und 4. Oktober 2023, erfolgte eine bedeutende Klarstellung zur Abgrenzung der Bundeskompetenz im Bereich des Eisenbahnwesens. Der VfGH stellte klar, die für ein Eisenbahnbauvorhaben notwendige Verlegung oder Umgestaltung von Wasserläufen und Straßen sowie die damit verbundenen Grundinanspruchnahmen unterliegen ausschließlich der Bundeskompetenz gemäß Art 10 Abs 1 Z 9 B-VG.

Im Wege der Vorabentscheidung wurde der EuGH zur Auslegung von Art 17 Abs 1 und Art 1 und 2 Abs 1 des Übereinkommens zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr („Übereinkommen von Montreal“) sowie von Art 3 lit g der Verordnung (EG) des Europäischen Parlaments und des Rates Nr 785/2004 über Versicherungsanforderungen an Luftfahrtunternehmen und Luftfahrzeugbetreiber („Verordnung Nr 785/2004“) vom Bezirksgericht Prešov, Slowakei angerufen. Sowohl das Übereinkommen von Montreal als auch die Verordnung Nr 785/2004 betreffend kommt dem EuGH ein Auslegungsmonopol zu.