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Das Richtige für das UVP-Verfahren? Die Pläne der Bundesregierung aus UVP-rechtlicher Sicht

Mag. Thomas Ukowitz

JETZT DAS RICHTIGE TUN. Für Österreich. Unter dieser programmatischen Ansage steht das Regierungsprogramm der kürzlich angelobten neuen österreichischen Bundesregierung für die kommende Legislaturperiode. Auch einige für das UVP-Verfahren relevante Maßnahmen, die im Kapitel „INFRASTRUKTUR: BREITBAND & GENEHMIGUNGSVERFAHREN“ enthalten sind, wollen die Regierungsparteien umsetzen.

Insbesondere soll die Verfahrensvereinfachung und -beschleunigung vorangetrieben werden. Hervorzuheben ist die geplante Schaffung einer vollen Verfahrenskonzentration auch für den 3. Abschnitt des UVP-G. Die Vollkonzentration für den 3. Abschnitt wurde in der Vergangenheit bereits öfters gefordert bzw vorgeschlagen, konnte jedoch bisher nicht umgesetzt werden. Eine Beseitigung der Doppelgleisigkeit durch zwei teilkonzentrierte Verfahren, die immer wieder zu Komplikationen führt, wäre durchaus sinnvoll. Spannend bleibt, ob der Bund und die Länder eine gemeinsame Lösung finden werden können, welche Behörde – der BMVIT oder die Landesregierung – für das neue, vollkonzentrierte Verfahren zuständig sein soll.

Zudem ist im Bereich des UVP-G mitunter vorgesehen:

  • Erleichterung des Infrastrukturausbaus durch Ausnutzung der europarechtlich möglichen Flexibilität bei Ausgleichsmaßnahmen unter Berücksichtigung der jeweiligen Schutzgüter

  • Vereinfachung der Kumulierungsregelungen

  • Evaluierung einer Anpassung an die Vorgaben der Aarhus-Konvention

  • Aufhebung der Zweigleisigkeit von UVP-Genehmigungsverfahrensarten (das bisherige vereinfachte Verfahren soll das Standardverfahren werden)

  • Zeitgemäße Regelungen über die Bildung von Bürgerinitiativen in Anlehnung an die Vorgaben bei Volksbegehren sowie die Definition des konkreten Betroffenenkreises, insbesondere hinsichtlich der Beschwerdeerhebung

Neben den UVP-rechtlichen Beschleunigungsmaßnahmen gibt die Bundesregierung weiters die Genehmigungsbeschleunigung im AVG-Großverfahren (ua einheitliche elektronische Kundmachungsplattform, effiziente Verfahrensstrukturierung/Schluss des Ermittlungsverfahrens nach Vorbild des UVP-G) und die rasche Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) samt Einführung des (bereits als Entwurf-vorliegenden) Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetzes (EABG) als Ziele aus.

Verfahrensvereinfachung und -Beschleunigung sollen also auch unter der neuen Bundesregierung hoch im Kurs bleiben. Inwieweit die vorgesehenen Maßnahmen tatsächlich „DAS RICHTIGE“ bewirken können, wird sich erst zeigen. Die geplante Vollkonzentration des Verfahrens nach dem 3. Abschnitt des UVP-G und die Vereinfachung der Kumulierungsregelungen stimmen zumindest optimistisch.

Jetzt das Richtige tun. Für Österreich. Regierungsprogramm 2025–2029

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