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Mag.a Julia Steier

In der Vergangenheit sorgten zahlreiche Vorfälle mit Hunden, insbesondere tödliche Bissattacken, immer wieder für Schlagzeilen und Diskussionen über die Pflichten von Hundehaltern. Diese Vorfälle haben in der Gesellschaft und vor allem bei zahlreichen Hundehaltern das Bewusstsein geschärft. Doch muss ein Hund immer an der Leine geführt werden? Gerade auf Geh- und Radwegen im städtischen Bereich, wo Fußgänger, Radfahrer und Hundehalter auf engem Raum zusammenkommen, ist die Unsicherheit groß.

Auch der OGH beschäftigte sich jüngst mit dieser Frage und stellte in seinem Urteil vom 25.07.2024 zu 2 Ob 119/24z klar, dass es durchaus Situationen gibt, in denen eine Leinenpflicht nicht zwingend erforderlich ist – vorausgesetzt, der Hund ist gut erzogen und gehorcht auf Kommando.

Darf der Hund ohne Leine laufen?

Der OGH hat bereits in der Vergangenheit ausgesprochen, dass der Halter eines Hundes haftbar ist, wenn eine ortspolizeiliche Verordnung eine Leinenpflicht vorschreibt, der Hund dennoch frei läuft und dadurch etwa einen Radfahrer zu Fall bringt. Zwar kann das Anleinen des Hundes auch ohne eine entsprechende Verordnung der Gemeinde geboten sein, jedoch dürfen die Anforderungen an den Tierhalter nicht überspannt werden. Gemäß § 1320 Abs 1 ABGB haben Tierhalter dafür zu sorgen, dass ihr Hund keine Gefahr für andere darstellt. Der OGH hat in diesem Zusammenhang bereits klargestellt, dass die Aufsicht über einen Hund, insbesondere bei Spaziergängen im freien Gelände, nicht zwangsläufig bedeutet, ihn an der Leine zu führen. Es reicht aus, wenn die Aufsichtsperson den Hund, sofern er zuverlässig auf Befehle hört, ständig im Blick behält und ihn durch Zuruf kontrolliert (sogenannte „virtuelle Leine“). Die Art und Weise, wie ein Tier gehalten oder überwacht werden muss, hängt jedoch stets von den spezifischen Gegebenheiten des Einzelfalls ab.

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