Am 19.07.2024 wurde die Novelle des Eisenbahngesetzes 1957 (EisbG) kundgemacht.
Die wesentlichen Neuerungen sind:
- Konkretisierung zum Stand der Technik (§ 9b)

Am 19.07.2024 wurde die Novelle des Eisenbahngesetzes 1957 (EisbG) kundgemacht.
Die wesentlichen Neuerungen sind:
In diesem Urteil setzte sich der EuGH mit der Auslegung der Richtlinie über Industrieemissionen IED 2010/75/EU (Industrieemissionsrichtlinie) auseinander, die in Österreich in verschiedenen Gesetzen auf Bundes- und Landesebene umgesetzt wurde (zB im Abfallwirtschaftsgesetz oder im Immissionsschutzgesetz-Luft).
Die im Jahr 2023 erfolgte Novelle des UVP-G wirft mehrere Rechtsfragen auf, die im vorliegenden Beitrag erörtert werden. Teil 1 erschien in RdU-UT 2024/7 (Heft 2/2024). Der zweite Teil behandelt nun die Verfahrensstrukturierung und deren Unionsrechtskonformität, die Vorhaben der Energiewende sowie Industrie- und Gewerbeparks und Städtebauvorhaben.
RA Dr. Dieter Altenburger, MSc, Partner und Rechtsanwalt bei Jarolim Partner Rechtsanwaltskanzlei GmbH.
RA Dr. Wolfgang Berger, Partner und Rechtsanwalt bei Haslinger/Nagele Rechtsanwälte GmbH.
RAA Mag. Emil Nigmatullin, Rechtsanwaltsanwärter bei Haslinger/Nagele Rechtsanwälte GmbH.
Detailfragen der UVP-G-Novelle 2023 (Teil II)
Quelle: https://rdb.manz.at/document/rdb.tso.LIrduut20240303
Unsere im Umweltrecht tätige Konzipientin Mag.a Domnica Zamfirescu verabschiedete sich Anfang des Jahres für einige Monate vom Kanzleialltag und bereiste mit einem Team von Forschern und Wissenschaftlern den südamerikanischen Regenwald, um dieses für die Menschheit so bedeutende Ökosystem zu erkunden. Während die indigene Bevölkerung seit Jahrtausenden in Einklang mit der Natur lebt, können auch die wirtschaftlichen Interessen der Anrainerstaaten nicht ignoriert werden. Hier sind insbesondere Industrieländer wie Österreich gefordert und moralisch verpflichtet, einen fairen Beitrag zu Umwelt- und Klimaschutz aber auch dem Schutz der indigenen Bevölkerung zu leisten. Um dies dauerhaft sicherzustellen, ist ein multilateral-verbindlicher Rechtsrahmen sowie die damit verknüpfte Weiterentwicklung des internationalen Umweltrechts unverzichtbar. Wir hoffen, mit dem nachstehenden Reisebericht Ihr Interesse zu wecken und die Entwicklung eines öffentlichen Problembewusstseins zu fördern.

Unsere Expedition begann im Herzen des kolumbianischen Regenwaldes, in Mitú. Gemeinsam mit Universitätsprofessor für Anthropologie und Archäologie, Dr. Alvaro Soto, und meiner Cousine, der Ton- und Klangforscherin Eliana Villegas Sanne M.A., traten wir die Reise an, um den Regenwald und seine zahlreichen miteinander verbundenen Flüsse zu erforschen, den Alltag dort zu erleben und von der indigenen Bevölkerung zu lernen.
In Mitú verbrachten wir mehrere Wochen mit den Cubéos, die uns tiefe Einblicke in ihre Lebensweise, ihre Kultur (Tanz, Musik und Mythologie) und ihren nachhaltigen Umgang mit der Natur ermöglichten. Besonders beeindruckend war ihr Wissen über die menschliche Natur und Psyche. Von Mitú aus folgten wir dem Flusslauf des Vaupés und später des Rio Negro. Mit einem kleinen Motorboot navigierten wir durch die Wasserstraßen voller kleiner gefährlicher Wasserfälle bis nach Manaus. In diesem Teil der Reise folgten wir den Spuren des deutschen Anthropologen Theodor Koch-Grünberg, der vor über 120 Jahren ähnliche Wege beschritten hatte. Die Region erfuhr seitdem große kulturelle Veränderungen und ist sehr wenig erforscht worden.

Angekommen in der Stadt Manaus, besuchten wir ein Konzert im Teatro Amazonico, einem prächtigen Opernhaus, das der Wiener Staatsoper nachempfunden ist (Mozart und Tchaikovsky wurden unglaublich gut gespielt). Von Manaus aus setzten wir unsere Reise mit einem größeren Schiff fort und folgten dem Amazonas bis nach Belém – die Gastgeberin der Klimakonvention COP 30 im Jahr 2025 –, wo der Fluss in den Atlantik mündet.
Von Belém flogen wir nach Lima in Peru. Der Flug bot uns einen atemberaubenden Blick auf die Landschaft Südamerikas, von den Weiten des Regenwaldes, dessen Größe kaum vorstellbar ist, bis zu den schneebedeckten Gipfeln der Anden. Diese vorletzte Etappe unserer Reise, insbesondere in Chachapoyas und Kuelap, diente dazu, das Gebiet der Anden zu verstehen, mit ihren Höhenunterschieden und vielfältigen Ökosystemen, die den Regenwald im Westen abgrenzen.
Danach folgten wir wieder dem Amazonasfluss von Iquitos bis nach Leticia, einer Stadt im Dreiländereck von Kolumbien, Brasilien und Peru – den Ländern unserer Expedition, wo unsere Expedition auch endete.

Das Amazonasgebiet ist nicht nur eines der ökologisch bedeutendsten Gebiete der Welt, sondern auch ein Hotspot des internationalen Umweltrechts. Es war äußerst spannend einen Einblick zu bekommen, wie dieses Gebiet funktioniert, wie der Alltag im Regenwald sich anfühlt und wie die indigene Bevölkerung das Ökosystem nachhaltig verwaltet. Die juristischen Themen wie Klimakompensationen und Greenwashing sind nur einige der aktuellen rechtlichen Herausforderungen, die in diesem Zusammenhang sinnvoll behandelt werden müssen.
Mag.ᵃ Domnica Zamfirescu
Am 27. Februar 2024 wurde das neue EU-Renaturierungsgesetz durch das Europäische Parlament in Straßburg beschlossen. Das Gesetz hat zum Ziel, geschädigte Land- und Meeresgebiete der EU langfristig zu regenerieren und dabei die Klima- und Artenschutzziele sowie internationale Verpflichtungen zu erfüllen.
Der VwGH hat am 13.06.2023 erkannt, dass ein Antrag der Umweltorganisationen auf Verordnungsprüfung bei der erlassenden Behörde von dieser inhaltlich zu prüfen ist. Das leitet der VwGH aus der Aarhus-Konvention und GRC ab. Nicht nur das Erkenntnis an sich, sondern auch die weitergehenden rechtlichen Fragen sind äußerst spannend.
Mit dem unlängst ergangenen Beschluss festigt der VwGH seine bisherige Rechtsprechung zur Begründung des Zulässigkeitsausspruches eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses und trifft wichtige Klarstellungen hinsichtlich der Parteistellung in Wiederaufnahmeverfahren.
Der Dieselgate-Skandal ist um ein Kapitel reicher. Der EuGH stärkt mit seiner weitreichenden Grundsatzentscheidung die Klagslegitimation von Umweltverbänden und verschärft die Kriterien für die Zulässigkeit von Thermofenstern.
Unlängst veröffentlichte der EuGH die Schlussanträge des Generalanwalts Collins zum Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts Wien betreffend das Vorhaben Heumarkt Neu. Die Ausführungen des Generalanwalts geben einen Vorgeschmack darauf, wie es mit dem in Österreich seit mehreren Jahren heiß diskutierten Projekt weitergehen könnte. Über den Einzelfall hinausgehend werden damit überdies die Weichen für die Klärung der kontroversen Frage der Unionsrechtskonformität der Ausgestaltung des Tatbestandes Städtebauvorhaben im österreichischen UVP-G gestellt.
In einem seiner jüngsten Erkenntnisse zu Energieinfrastrukturvorhaben setzte sich das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) mitunter mit Rechtsfragen im Spannungsfeld zwischen den Interessen des Landschaftsschutzes sowie der Erzeugung erneuerbarer Energien auseinander.
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