Die Generalanwältin Juliane Kokott hat in den am 10. September veröffentlichten Schlussanträgen im Vorabentscheidungsverfahren zu den verbundenen Rechtssachen C-473/19 und C-474/19 potentiell richtungsweisende Rechtsansichten zu Habitat- und Vogelschutzrichtlinie vertreten. Dem Verfahren liegen die Beschwerden zweier schwedischer Naturschutzvereine gegen die Entscheidung der Provinzverwaltungsbehörde Västra Götaland zugrunde. Mit dieser wurde die Genehmigung zur Rodung eines Waldgebiets erteilt, in dem verschiedene Vogelarten sowie der Moorfrosch ihren Lebensraum haben. Zudem wurde festgestellt, dass die genannten Arten das Gebiet mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Fortpflanzung nutzen.