Nachforschungspflicht des Immobilienmaklers (iZm Fehlen einer Baubewilligung (und Benützungsbewilligung))

Ein Immobilienmakler hat (zumindest) Verbraucher darüber aufzuklären, ob der Nutzung der Wohnung zu Wohnzwecken rechtliche, möglicherweise gar nicht behebbare Hindernisse entgegenstehen, also ob eine erforderliche baubehördliche Bewilligung vorliegt oder nicht. Eine diesbezügliche Nachforschungspflicht besteht allerdings nicht, sofern keine Veranlassung besteht, an der Richtigkeit der Information zu zweifeln. (OGH 25.08.2016, 5 Ob 40/16t)