Fakultative Betriebsvereinbarungen: Ausschluss der Nachwirkung möglich (OGH 18.8.2016, 9 ObA 18/16m)
Im Jahr 2012 schloss ein Arbeitgeber mit dem zuständigen Arbeiterbetriebsrat eine Betriebsvereinbarung ab, mit der die bestehende Akkordentlohnung (samt akkordähnlichen Prämien) auf ein Zeitlohnsystem mit Zielgruppenprämienentlohnung für die Arbeiter umgestellt wurde. Die BV enthielt auch die Bestimmung, dass die Vereinbarung unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten von jedem Vertragspartner mit Ende eines Monats gekündigt werden kann und dass im Fall einer Kündigung das Zielgruppenprämien-Modell "zur Gänze entfällt". Damit sollte eine Nachwirkung der BV ausgeschlossen werden.